Neue Trinkwasserverordnung

Veröffentlicht am 29. November 2011

Fachverband Sanitär-Heizung-KlimaTrinkwasser ist das Lebensmittel Nr. 1. Die Anforderungen an die Trinkwasserqualität in Deutschland ist bei einigen Regeln und Grenzwerten schärfer gefasst als die Europäische Verordnung. Nach der Trinkwasserverordnung muss das Lebensmittel Trinkwasser einwandfrei sein hinsichtlich Geschmack, Geruch und Aussehen (rein). Es muss Trinkwasser den mikrobiologischen Anforderungen genügen.

Das Trinkwasser muss nach der Trinkwasserverordnung die strengen Toleranzwerte sowie Grenzwerte für Inhaltsstoffe erfüllen. Deshalb kann Trinkwasser unbedenklich das ganze Leben lang aus dem Wasserhahn getrunken werden. Trinkwasseranalysen werden von unabhängigen Instituten vorgenommen. Der Zeitpunkt der Probenahmen ist nicht bekannt.

Am 1. November 2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung (TVO) in Kraft. Die Betreiber von Trinkwasseranlagen erhalten dadurch besondere Pflichten. So besteht eine jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen bei Gebäuden, in denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird. Dies betrifft insbesondere auch Mietshäuser.

Voraussetzung ist allerdings, dass diese Gebäude mit einer zentralen Warmwasserbereitung ausgestattet sind und über einen zentralen Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern Inhalt verfügen, oder über Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Litern Wasserinhalt. Weiteres Kriterium ist das Vorhandensein von Duschen, Badewannen mit Handbrausen oder anderen Armaturen, die das Trinkwasser „vernebeln". ??Die Innungsfachbetriebe des Sanitär-Heizung-Klima-Handwerks Sanitär Bauer Schriesheim sind die ersten Ansprechpartner der Hausbesitzer, wenn es um die Hygiene der Trinkwasseranlage geht. Sie sorgen für den Erhalt der Trinkwassergüte durch hygienegerechte Installationsmethoden und eine fachgerechte Inbetriebnahme.

Mehr Informationen: Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg