Ab dem 1. Januar 2014 muss der Energieverbrauch der zentralen Warmwasserbereitung über einen geeichten Wärmezähler erfasst werden.
Weitere Informationen unter shk-heidelberg.de
Ab dem 1. Januar 2014 muss der Energieverbrauch der zentralen Warmwasserbereitung über einen geeichten Wärmezähler erfasst werden.
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